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Aufräumungs-, Abbruch- und Bewegungskosten

Erstattet werden die Kosten von notwendigen Aufräumungs-, Abbruch-, Absperr- und Bewegungsmaßnahmen infolge eines Versicherungsfalles.
Aufräumungskosten werden geleistet für das Aufräumen der Schadensstelle und Abtransport des Bauschuttes. Abbruchkosten entstehen, wenn nach einem Versicherungsfall Abbruchleistungen stehengebliebener Bauteile notwendig sind. Bewegungskosten entstehen, wenn versicherte Teile zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung bewegt, verändert oder auch geschützt werden müssen.
siehe: Haus- und Wohngebäudeversicherung

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Marc Piehler
Nödaer Weg 3
99087 Erfurt
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