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Aus dem Krankenzimmer

Bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus sind im Rahmen der Hausratversicherung entwendete Sachen aus dem Krankenzimmer mitversichert.

Die Deckungssumme für die versicherten Sachen ist begrenzt und kann von Tarif zu Tarif abweichen. Für Wertsachen und Bargeld gilt meist eine niedrigere Entschädigungsgrenze.

Um Ersatz von der Versicherung zu bekommen, ist eine polizeiliche Meldung des Diebstahls notwendig.

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Marc Piehler
Nödaer Weg 3
99087 Erfurt
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