Ihr unabhängiger Finanzprofi
Menü
...denn schließlich soll irgendwann nur noch Ihr Geld arbeiten!
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit (Risikoleben)

Der Versicherer übernimmt für den Fall, dass die versicherte Person innerhalb der Versicherungsdauer pflegebedürftig wird, die fortführende Beitragszahlung der Versicherung. 

Diese Beitragsbefreiung beschränkt sich auf den Zeitraum, in dem eine Pflegebedürftigkeit ab dem vereinbarten Pflegegrad besteht bzw. gilt, maximal bis zum Erreichen des vertraglich vereinbarten Alters.

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Marc Piehler
Nödaer Weg 3
99087 Erfurt
mehr...