Ihr unabhängiger Finanzprofi
Menü
...denn schließlich soll irgendwann nur noch Ihr Geld arbeiten!
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Bis zu wieviel Prozent wird die Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen angerechnet

Die Invalidtätsleistung wird entsprechend dem festgestellten unfallbedingten Invaliditätsgrad geleistet. Haben schwerwiegende Krankheiten oder Gebrechen bei durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung mitgewirkt und ist dieser Anteil weniger als der vertraglich vereinbarte Prozentsatz, erfolgt keine Minderung des Invaliditätsgrades bzw. der Leistung.


© Versicherungsbote.de

Kontakt
Marc Piehler
Nödaer Weg 3
99087 Erfurt
mehr...