Ihr unabhängiger Finanzprofi
Menü
...denn schließlich soll irgendwann nur noch Ihr Geld arbeiten!
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Ganz oder überwiegend leer stehendes Haus

Eine Gefahrerhöhung besteht, wenn das versicherte Wohngebäude ganz oder überwiegend leer steht.

Wenn die Gefahrerhöhung nicht vom Kunden im Antrag angegeben bzw. angezeigt wird, ist in der Regel im Schadensfall der Versicherer leistungsfrei bzw. zur Kündigung berechtigt.

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Marc Piehler
Nödaer Weg 3
99087 Erfurt
mehr...