Ihr unabhängiger Finanzprofi
Menü
...denn schließlich soll irgendwann nur noch Ihr Geld arbeiten!
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Pflegefall


Eine Person, die nicht (mehr) in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen und das Alltagsleben eigenverantwortlich zu gestalten, gilt als pflegebedürftig.

Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird durch die Zuordnung in verschiedene Pflegestufen ausgedrückt.

Unter "Pflegefall" versteht man i.d.R. eine Person, die rund um die Uhr pflegerische Hilfe benötigt und keine Aussicht auf Besserung besteht.

Pflegekostenversicherung
Pflegerente
Pflegerentenversicherung
Pflegezusatzversicherung (staatlich gefördert)
Rechnungsgrundlage
Risikoanteil

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Marc Piehler
Nödaer Weg 3
99087 Erfurt
mehr...