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Todesfallleistung bei Verschollenheit

Gilt die versicherte Person als verschollen, so zahlt die Versicherungsgesellschaft die vereinbarte Todesfallleistung oder einen anderen genannten Höchstbetrag.

Im Überlebensfall ist die versicherte Person zur Zurückzahlung der ausgezahlten Leistung verpflichtet.

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Marc Piehler
Nödaer Weg 3
99087 Erfurt
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