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Vermietung von Einliegerwohnungen

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht bei vermieteten Einliegerwohnungen (in Einfamilienhäusern bzw. Zweifamilienhäusern) im selbstgenutzten Objekt, jedoch ohne gewerbliche Nutzung.

Die Gesellschaften begrenzen diese Leistung in Anzahl der vermieteten Einliegerwohnungen bzw. einen Gesamtmietwert. Wird diese vertraglich geregelte Anzahl oder der Betrag überschritten, so entfällt die Mitversicherung.



siehe: Gebäudehaftpflichtversicherung

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Marc Piehler
Nödaer Weg 3
99087 Erfurt
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