Ihr unabhängiger Finanzprofi
Menü
...denn schließlich soll irgendwann nur noch Ihr Geld arbeiten!
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Wartezeit für Versicherungsschutz bei Auslandseinsatz

Nach Ablauf eine bestimmten Frist (bspw. 12 Monate) ab Versicherungsbeginn gilt diese Einschränkung  der Leistungspflicht des Versicherers nicht im Falle des Einsatzes der versicherten Person bei einer humanitären Hilfeleistung während eines Aufenthalts außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Versicherungsschutz humanitärer Auslandseinsatz

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Marc Piehler
Nödaer Weg 3
99087 Erfurt
mehr...