Ihr unabhängiger Finanzprofi
Menü
...denn schließlich soll irgendwann nur noch Ihr Geld arbeiten!
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Zinsabschlag

Als Zinsabschlag wird eine Sonderform der Kapitalertragssteuer bezeichnet. Der Zinsabschlag beträgt 30 Prozent vom Kapitalertrag (bei Tafelgeschäften 35%).
Die Zinsabschlagssteuer wird auf die Zinserträge des Steuerpflichtigen erhoben und wird durch das kontoführende Kreditinstitut an das Finanzamt abgeführt.
Dies geschieht nur, wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt oder das Freistellungsvolumen überschritten wurde.

Ausschüttung

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Marc Piehler
Nödaer Weg 3
99087 Erfurt
mehr...