Ihr unabhängiger Finanzprofi
Menü
...denn schließlich soll irgendwann nur noch Ihr Geld arbeiten!
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

ambulanter Arzt


Im Gegensatz zur stationären Behandlung, muss der Patient nicht über Nacht im Krankenhaus verbleiben.
Ist im Tarif eine ambulante Behandlung versichert, gilt die aktuelle Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als Grundlage für die Kostenerstattung.
Erbrachte Leistungen werden im Rahmen der GOÄ dem Patienten in Rechnung gestellt.

Für neue Behandlungsmethoden, die noch nicht in der GOÄ erfasst sind, können abweichende Regelungen zutreffen.

In einigen PKV-Tarifen können für berechnete Arztleistungen Steigerungsfaktoren über den Höchstsatz der GOÄ (3,5-fach) hinaus anerkannt werden.
Eine solche Überschreitung muss der Arzt mit dem Patienten vorher abstimmen und sie ausführlich begründen.

siehe:
stationärer Arzt

Ambulante Behandlung
Satz mit dem nach Gebührenordnung der Ärzte erstattet wird
stationärer Arzt

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Marc Piehler
Nödaer Weg 3
99087 Erfurt
mehr...